Ihr einfacher Weg zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)! RBC unterstützt Sie mit eigenem Partnernetzwerk!
Hier weiterlesen Von der Planung der Maßnahme über die Antragsstellung bis hin zur Umsetzung und späterer Abrechnung stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Wer wird gefördert ?

Alle Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen,
Gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes.

Was wird gefördert ?

Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch in Bestandsgebäuden (Nichtwohngebäude) sowie sonstige erforderliche Planungen, Nebenarbeiten und Komponenten.
Ebenfalls können tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungen sowie Regelungen von Beleuchtungsanlagen gefördert werden.

Wie hoch fällt die Förderung aus ?

Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der Kosten für Material, Installation, Planung sowie alle weiteren Nebenkosten.

Diese Förderung erhalten Sie als Direktzuschuss und ist unabhängig von der Unternehmensgröße.

Sie ist komplett Beihilfefrei und es ist kein Nachweis über bereits erhaltene Förderungen (z.B. Deminis) nötig.

 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen ?

  • Das umzurüstende Objekt sollte mindestens 5 Jahre alt sein

  • Es muss sich um einen gewerblichen Bestandsbau handeln

  • Bei den Gebäuden muss es sich um beheizte Gebäude >12° handeln (unbeheizte Hallen und Außenflächen fallen leider nicht unter die Förderrichtlinie)

  • Das Projektvolumen sollte mindestens 20000EUR betragen (in Ausnahmefällen lohnt es sich auch darunter)
  • Das Objekt kann angemietet oder eigener Bestand sein

DER EINFACHE WEG
ZUR FÖRDERUNG

Als Ihr Experte übernehmen und unterstützen wir Sie bei allen Schritten für eine erfolgreiche Förderung (Direktzuschuss) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und übernehmen für Sie alle nötigen Schritte für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung.